Beratung über Organlebendspende
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will das Thema der Organlebendspende „näher beraten“. Eine mögliche Änderung der Regelungen setze aber eine sorgfältige Prüfung voraus, heißt es in der Antwort (19/21495) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21187) der FDP-Fraktion.
Die geltenden Regelungen zur Organlebendspende im Transplantationsgesetz (TPG) beruhten auf einer Abwägung des Spenderschutzes und der Abwehr möglichen Organhandels einerseits sowie einer medizinisch optimalen Behandlung des Organempfängers andererseits.
Der Gesetzgeber habe beim Erlass des TPG 1997 die Organspende zu Lebzeiten in engen Grenzen und unter besonderen Voraussetzungen zugelassen. So erfordere die Organentnahme bei der Lebendspende, die den Spender gesundheitlich gefährden könnte, eine detaillierte gesetzliche Regelung.
Die Frage einer möglichen Änderung der Regelungen setze daher eine umfangreiche fachliche Aufbereitung der Thematik, eine ethische Abwägung und letztlich eine breite gesellschaftliche Debatte voraus.