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18.08.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 851/2020

Beitritt der EU zur EMRK

Berlin: (hib/MWO) Die ursprünglich für das erste Halbjahr 2020 vorgesehenen Verhandlungsrunden mit den Mitgliedern des Europarats über den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats sind pandemiebedingt ausgefallen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/21482) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21204). Die Abgeordneten hatten unter anderem nach den Voraussetzungen für einen Beitritt der EU zur EMRK, nach möglichen Hürden für den Beitritt sowie nach Plänen der Bundesregierung, den Beitritt der EU zur EMRK im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft voranzubringen, gefragt.

Wie es in der Antwort heißt, sollen die Verhandlungen in Straßburg nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr Ende September 2020 wiederaufgenommen und im November 2020 fortgesetzt werden. Die Bundesregierung setze sich gerade auch mit Blick auf die deutsche EU-Ratspräsidentschaft und den kommenden Vorsitz im Ministerkomitee des Europarats engagiert für den Beitritt der EU zur EMRK ein, heißt es darin weiter. Sie begrüße daher die baldige Wiederaufnahme der Beitrittsverhandlungen, welche die Kommission auf Basis des vom Rat erteilten Verhandlungsmandats für die EU führt. Sie werde diese Verhandlungen auch weiterhin engagiert und konstruktiv begleiten.

Hintergrund ist laut Bundesregierung, dass der von 2010 bis 2013 ausgehandelte Beitrittsübereinkunftsentwurf nach einem Gutachten des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) von 2014 nicht mit dem EU- Primärrecht vereinbar sei. In der Folge habe die EU-Kommission in den Jahren 2015 bis 2018 sukzessiv Lösungsansätze zu einzelnen Problemfeldern vorgestellt, um den vom EuGH geäußerten Bedenken Rechnung zu tragen. Auf der Grundlage dieser Vorarbeiten habe die Kommission 2019 ein Gesamtpaket mit Lösungsvorschlägen erstellt. Zu dessen Umsetzung sei die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit den EMRK-Vertragsparteien erforderlich, um den Entwurf der Beitrittsübereinkunft zu ändern.

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