Angriffe auf Parteirepräsentanten
Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21509) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21286). Danach wurden mit Stand vom 28. Juli im zweiten Quartal dieses Jahres 171 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 63 Fällen betroffen, Vertreter der Linken sowie von Bündnis 90/Die Grünen in jeweils 25 Fällen und Vertreter der SPD in 24 Fällen. In 19 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der CDU betroffen, in fünf Fällen Vertreter der CSU sowie in einem Fall ein FDP-Mitglied.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden zudem im zweiten Quartal dieses Jahres 91 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 32 Fällen die AfD betroffen, in 18 Fällen die SPD, in 15 Fällen die CDU und in 14 Fällen Die Linke, während auf die Grünen sieben Fälle und auf die FDP fünf Fälle entfielen.
Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung daraufhin, „dass die Fallzahlen aus dem laufenden Jahr vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind“.