Umsetzung der Hinweisgeber-Richtlinie
Berlin: (hib/MWO) Nach der Umsetzung der EU-Hinweisgeber-Richtlinie (EU) 2019/1937 fragt die Fraktion Die Linke die Bundesregierung. In ihrer Kleinen Anfrage (19/21649) erkundigen sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Bundesregierung angesichts der Umsetzungsfrist der Richtlinie bis zum 17. Dezember 2021, wenige Wochen nach der Bundestagswahl, auf die Umsetzung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode hinwirken wird. Die Fragesteller wollen zudem wissen, wann mit einem offiziellen Entwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie zu rechnen ist und ob eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Richtlinie der Ansatz ist, den die Bundesregierung gegenwärtig verfolgt.
Die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, wurde am 23. Oktober unterzeichnet und am 26. November 2019 im Amtsblatt der EU verkündet (L 305/17). Mit der Richtlinie sollen gemeinsame Mindeststandards zur Gewährleistung eines wirksamen Hinweisgeberschutzes in der Europäischen Union geschaffen werden. Hinweisgebende Personen sollen stärker geschützt werden, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung leisten.