+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

24.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 865/2020

Witterungsbedingte Bahn-Störungen

Berlin: (hib/HAU) In Folge witterungsbedingter Störungen hat es im Jahr 2019 beim Personenverkehr der Deutschen Bahn AG (DB AG) 324.051 Verspätungsminuten gegeben, die sich auf 28.003 Züge verteilen. Im Güterverkehr sei es im gleichen Jahr zu 227.651 Verspätungsminuten (5.964 Züge) gekommen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/21595) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21027). Die aggregierten Unwetterschäden der DB Netz AG lagen der Antwort zufolge im Jahr 2019 bei 28,1 Millionen Euro und damit deutlich unter dem Betrag von 2018 (60,7 Millionen Euro). Für Winterdienstleistungen plant die DB AG laut Bundesregierung jährlich mit Ausgaben in Höhe von mindestens 70 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten variierten je nach Intensität der Witterungslage, heißt es in der Antwort.

Gefragt nach der Vegetationsstrategie 2020 schreibt die Regierung: Nach Auskunft der DB AG werde die Vegetationsstrategie 2020 die Datengrundlage intensivieren und eine risikoorientierte Maßnahmenumsetzung und -bewertung verfolgen. Sie sei mit etwa 100 Millionen Euro für das Jahr 2020 hinterlegt. Zur Priorisierung der Präventionsmaßnahmen werde ein ganzheitliches Risikomanagement unter Einbeziehung von Fernerkundungsdaten verfolgt. Aus der Risikoklassifikation erfolge die Maßnahmenplanung und -umsetzung. Herstellung und Erhalt der Vorgaben in der Rückschnittszone sorgten für Arbeits- und Betriebssicherheit. Mit intensivierten Inspektionen werde zudem die Stand- und Bruchsicherheit von Bäumen fachgerecht bewertet. Identifizierte Bäume, so schreibt die Bundesregierung, würden im Rahmen von Durchforstungsmaßnahmen entnommen, um die Sturmsicherheit nachhaltig zu erhöhen.

Eine Veränderung der Mindestbreite der Rückschnittszone sei nicht zu erwarten, heißt es weiter. Auf Strecken mit weniger als 100 km/h örtlich zugelassener Geschwindigkeit gelte ein jährlicher Herstellungsschnitt von sechs Meter und auf Strecken mit mehr als 100 km/h örtlich zugelassener Geschwindigkeit ein jährlicher Herstellungsschnitt von 6,80 Meter aus der Gleismitte des Außengleises. „Ab 2021 werden die Streckenabschnitte mit zu geringer Ausdehnung angepasst. Die Umsetzung und Kosten werden derzeit validiert“, schreibt die Bundesregierung.

Marginalspalte