Finanzielle Entlastung von Städten und Gemeinden geplant
Berlin: (hib/SCR) Der Bund will die Kommunen in Folge der Corona-Pandemie verstärkt finanziell unterstützen. Konkret sollen den Städten und Gemeinden erstens in diesem Jahr die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer pauschal von Bund und Ländern ausgeglichen werden. Zweitens soll der Bund dauerhaft bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 74 Prozent der Kosten übernehmen. Drittens sollen ostdeutsche Länder bei den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR entlastet werden. Dies sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder“ der Bundesregierung (19/21753) vor, der am Mittwoch, den 9. September, zur ersten Lesung im Bundestag ansteht. Die Verabschiedung ist für den Folgetag vorgesehen. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatte einen wortgleichen Entwurf (19/20598) bereits in den Bundestag eingebracht.
Für den einmaligen Gewerbesteuerausgleich sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sind zudem Änderungen im Grundgesetz nötig. Dazu liegen wortgleiche Entwürfe der Koalitionsfraktionen (19/20595) und der Bundesregierung (19/21752) vor. Am Montag, den 7. September, findet eine öffentliche Anhörung zu den Vorhaben statt.
Als Begründung für die alle Gemeinden und Städte betreffenden Änderungen führen Koalition und Bundesregierung an, dass Deutschland „handlungsfähige und leistungsstarke Kommunen“ brauche, „dies gilt erst recht in einer Krisensituation“. Die Entlastung der ostdeutschen Bundesländer begründen Koalition und Bundesregierung mit der dadurch zu erzielenden Verbesserung der finanziellen Spielräume der betroffenen Länder.
In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung auf 74,9 Prozent statt auf 74 Prozent zu erhöhen. Die Länderkammer beruft sich auf eine Vereinbarung des Koalitionsausschusses, nach der der Bund bis zu 75 Prozent der Kosten tragen sollen könne. Der vorgelegte Entwurfe sehe aber nur eine Bundesbeteiligung von bis zu 74 Prozent vor.
Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Die Verabredung, weitere 25 Prozent der Kosten zu übernehmen, werde mit der Regelung vollständig umgesetzt. Zudem sieht die Bundesregierung bei einer weiteren Erhöhung Umsetzungsprobleme. „Ohne eine Sicherheitsmarge bestünde die Möglichkeit, dass sich in der Rückschau nach Ablauf eines Jahres eine durchschnittliche Bundesbeteiligung oberhalb der maßgebenden Grenze für die Bundesauftragsverwaltung ergeben kann“, heißt es zur Begründung.