„Tierwohlabgabe“ benennt den Zweck
Berlin: (hib/EIS) Die zur Finanzierung von mehr Tierwohl verwendete Bezeichnung „Tierwohlabgabe“ soll dem Abgabepflichtigen schon im Namen den Zweck der Abgabe verdeutlichen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort (19/21679(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/21458(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der FDP-Fraktion, die die Bezeichnung einer Verbrauchssteuer auf tierische Produkte als „Tierwohlabgabe“ als möglicherweise irreführend problematisiert. In der Antwort heißt es dazu weiter, dass der Begriff der Abgabe einen Oberbegriff darstelle, der Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben umfasse. In diesem Sinne sei auch der Begriff „Tierwohlabgabe“ zu verstehen. Ob und wie dieser Begriff angepasst wird, soll im Nachgang der Ergebnisse der Prüfung der Finanzierungsoptionen unter Berücksichtigung des Aspekts der Wahrnehmung in der Bevölkerung eingehend erwogen werden.