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Deutscher Bundestag - Archiv

26.08.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 876/2020

Cyber-Angriffe auf Unternehmen

Berlin: (hib/STO) Cyber-Angriffe auf Unternehmen in Deutschland verursachen laut Bundesregierung nach einer Untersuchung des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2019 Schäden in Milliardenhöhe. Durch Sabotage, Spionage oder Datendiebstahl entstehe der deutschen Wirtschaft jährlich ein Gesamtschaden in Höhe von 100 Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21675) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21476). Damit sei der Verlust durch analoge und digitale Angriffe fast doppelt so hoch wie vor zwei Jahren, als der IT-Branchenverband noch von 55 Milliarden Euro im Jahr ausgegangen sei. Für die Erstellung der Studie wurden den Angaben zufolge mehr als 1.000 Geschäftsführer und Sicherheitsverantwortliche quer durch alle Branchen befragt.

Die Bedrohungslage für die Cybersicherheit bei Unternehmen ist laut Vorlage „unabhängig von ihrer Größe heterogen“. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachte nahezu täglich Cyber-Angriffe auf Unternehmen aller Größen und Branchen. Demnach seien kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenso Ziel von Cyber-Angriffen wie Großkonzerne. Gemäß der Cyber-Sicherheits-Umfrage, die das BSI im Rahmen der Allianz für Cybersicherheit im Betrachtungszeitraum 2018 durchgeführt habe, setzten KMU im Vergleich zu großen Unternehmen durchschnittlich weniger Präventionsmaßnahmen um. Dies betreffe zum Beispiel den Einsatz von Managementsystemen.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie zur Stärkung der IT-Sicherheit in Deutschland derzeit den Entwurf des „IT-Sicherheitsgesetzes 2.0“ erarbeite, die Sicherheitsbehörden stärke, um die Abwehr von Cyberangriffen zu verbessern, und fortlaufend ihre Beratungsangebote ausbaue. Zum 1. August dieses Jahres sei zudem ein auf die Belange der KMU zugeschnittenes Referat im BSI eingerichtet worden. Hiermit solle die Durchdringung von Cybersicherheitsmaßnahmen in KMU besonders erhöht werden.

26.08.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 876/2020

Sicherheit der Energieversorgung

Berlin: (hib/STO) Die Sicherheit der Energieversorgung in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/21674) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21459). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass langanhaltende und mindestens überregionale Stromausfälle extrem selten seien. Das gesamte kontinentaleuropäische Verbundnetz sei „noch nie schwarz gefallen, einzelne Regionen sehr selten“. Die Netzbetreiber stimmten ihre Maßnahmen regional und europäisch eng ab und entwickelten sie regelmäßig weiter.

Die hohe Versorgungsqualität der letzten Jahre habe gezeigt, dass sich auch in angespannten Situationen die vorgesehenen Mechanismen der Netzbetreiber bewährt haben, führt die Bundesregierung ferner aus. Durch den Umbau der Erzeugungslandschaft, des Verbrauchs und der stärkeren Digitalisierung würden diese Prozesse permanent weiterentwickelt, um das hohe Versorgungsniveau jederzeit sicherzustellen.

Die Bundesregierung geht deshalb laut Vorlage davon aus, dass ein langanhaltender überregionaler oder bundesweiter Stromausfall „äußerst unwahrscheinlich“ ist. Eine konkrete Wahrscheinlichkeit lasse sich dafür nicht angeben. „Angesichts der Vorsorgemaßnahmen der Netzbetreiber würde ein solcher Fall allenfalls aufgrund unvorhergesehener Umstände eintreten, deren Wahrscheinlichkeit sich wegen der Unvorhersehbarkeit nicht bestimmen lässt“ heißt es in der Antwort weiter. Auch für den „sehr unwahrscheinlichen Fall eines mindestens überregionalen Stromausfalls“ sorgten die Netzbetreiber durch ihre Netzwiederaufbaukonzepte für eine schnelle Wiederkehr der Stromversorgung vor. Hierfür würden beispielsweise sogenannte schwarzstartfähige Kraftwerke vorgehalten, die auch ohne Zufuhr elektrischer Energie von außen anfahren und einen Netzabschnitt aus einem vollständig abgeschalteten Zustand wieder unter Spannung zu setzen können.

26.08.2020 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 876/2020

Beauftragung von Influencern

Berlin: (hib/STO) „Beauftragung von Medien und Influencern durch die Bundesregierung“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/21691). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, nach welchen Kriterien „die Auswahl von YouTubern/Influencern“ erfolgt, um eine Kampagne zu bewerben oder über eine Kampagne zu informieren. Auch möchte sie unter anderem wissen, ob es im Zeitraum von 2013 bis 2020 Fälle gab, „in denen eine durch die Bundesregierung beauftragte und bezahlte Leistung von YouTubern/Influencern nicht den vereinbarten Anforderungen der Bundesregierung entsprach“.

26.08.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 876/2020

Einsatz von Vertrauenspersonen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr schaffen. Diese soll deren Einsatzbereiche definieren und auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränken, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/21725). Auch soll diese Rechtsgrundlage der Vorlage zufolge unter anderem „klare Kriterien hinsichtlich der Voraussetzungen und Grenzen für die Tätigkeit als Vertrauensperson“ schaffen, einen „grundsätzlichen Vorrang des Einsatzes staatlicher Personen und nur subsidiär und als Ultima Ratio den Einsatz von Vertrauenspersonen“ vorsehen und die Anordnung eines solchen Einsatzes grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterwerfen.

Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage für die Führung von Vertrauenspersonen gesetzlich die Rahmenbedingungen festlegen. Zudem wird sie in dem Antrag aufgefordert, eine Initiative zur Einführung bundesweit harmonisierter Rechtsgrundlagen für den Einsatz von polizeilichen Vertrauenspersonen zu Gefahrenabwehrzwecken zu ergreifen.

Der Fraktion zufolge ist der Einsatz von Vertrauenspersonen „ein notwendiges Mittel der verdeckten Informationserhebung von Nachrichtendiensten, ebenso wie von Strafverfolgungsbehörden und zur Gefahrenabwehr“. Er ermögliche Zugänge in teilweise abgeschlossene Szenen und Milieus wie der Organisierten Kriminalität oder der politisch motivierten Kriminalität und trage wesentlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Behörden bei. Der Einsatz von Vertrauenspersonen sei indes „immer ein Drahtseilakt, der sich im Grenzbereich zulässigen staatlichen Handelns bewegt“.

26.08.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 876/2020

Formulierungshilfen der Bundesregierung

Berlin: (hib/STO) Um „Formulierungshilfen der Bundesregierung“ geht es in deren Antwort (19/21682) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21426). Danach dient die Erstellung von Formulierungshilfen „beispielsweise der Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens durch Paralleleinbringung eines Gesetzentwurfs oder sie erfolgt, wenn es gilt, abweichende Regelungsvorstellungen eines Ausschusses in die juristisch und fachlich richtige Form zu bringen“. Dies gelte im Hinblick auf die notwendige Mehrheit für einen Änderungsantrag oder eine Gesetzesinitiative im Regelfall für Regierungsentwürfe oder Initiativen der die Bundesregierung stellenden Mehrheitsfraktionen des Bundestages.

26.08.2020 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 876/2020

Geheimdienstliche Aktivitäten der Türkei

Berlin: (hib/STO) Um „geheimdienstliche Aktivitäten der Türkei in Deutschland und der EU“ geht es in einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/21693). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die Aktivität türkischer Dienste in Deutschland hat. Auch will sie unter anderem wissen, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über Spionagetätigkeiten der Türkei in anderen europäischen Ländern hat.