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26.08.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 876/2020

Einsatz von Vertrauenspersonen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion eine Rechtsgrundlage für den Einsatz von Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr schaffen. Diese soll deren Einsatzbereiche definieren und auf Straftaten von erheblicher Bedeutung beschränken, fordert die Fraktion in einem Antrag (19/21725). Auch soll diese Rechtsgrundlage der Vorlage zufolge unter anderem „klare Kriterien hinsichtlich der Voraussetzungen und Grenzen für die Tätigkeit als Vertrauensperson“ schaffen, einen „grundsätzlichen Vorrang des Einsatzes staatlicher Personen und nur subsidiär und als Ultima Ratio den Einsatz von Vertrauenspersonen“ vorsehen und die Anordnung eines solchen Einsatzes grundsätzlich dem Richtervorbehalt unterwerfen.

Ferner soll die Bundesregierung laut Vorlage für die Führung von Vertrauenspersonen gesetzlich die Rahmenbedingungen festlegen. Zudem wird sie in dem Antrag aufgefordert, eine Initiative zur Einführung bundesweit harmonisierter Rechtsgrundlagen für den Einsatz von polizeilichen Vertrauenspersonen zu Gefahrenabwehrzwecken zu ergreifen.

Der Fraktion zufolge ist der Einsatz von Vertrauenspersonen „ein notwendiges Mittel der verdeckten Informationserhebung von Nachrichtendiensten, ebenso wie von Strafverfolgungsbehörden und zur Gefahrenabwehr“. Er ermögliche Zugänge in teilweise abgeschlossene Szenen und Milieus wie der Organisierten Kriminalität oder der politisch motivierten Kriminalität und trage wesentlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Behörden bei. Der Einsatz von Vertrauenspersonen sei indes „immer ein Drahtseilakt, der sich im Grenzbereich zulässigen staatlichen Handelns bewegt“.

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