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27.08.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 877/2020

„Identitäre Bewegung Deutschland“

Berlin: (hib/STO) Über die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21744) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21434). Danach diffamiert die IBD „Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund beziehungsweise islamischen Glaubens in extremistischer Weise und trägt so zu einem fremden- beziehungsweise islamfeindlichen Klima bei, das außerhalb der Organisation stehende Personen grundsätzlich bestärken könnte, Gewalttaten gegen Personen und Personengruppen mit Migrationshintergrund beziehungsweise islamischem Glaubens zu begehen“.

Den Angaben zufolge grenzt sich die IBD offen vom historischen Nationalsozialismus ab. Begriffe, die durch den traditionellen Rechtsextremismus besetzt sind, würden konsequent vermieden. „Durch ihr modernes und provokatives Auftreten ist sie insofern auch annehmbar für Personen aus dem bürgerlichen Spektrum“, heißt es in der Antwort weiter. Danach lehnt die IBD in ihren öffentlichen Aussagen Gewalt zur Durchsetzung ihrer Ziele ab. Zur „Selbstverteidigung“ werde der Einsatz von Gewalt als legitim angesehen, ansonsten werde ein gewaltfreier Aktionismus propagiert. Das Recht zur Selbstverteidigung werde allerdings bisweilen „offensiv ausgelegt“. Dies zeige etwa ein Fall in Halle aus dem Jahr 2017, „als zwei Aktivisten des örtlichen IBD-Ablegers zwei Polizeibeamte in Zivil mit Pfefferspray angriffen“.

Die Konzentration der IBD liegt laut Vorlage auf gewaltlosen Aktivitäten wie der medienwirksamen Präsentation von Bannern mit programmatischen Botschaften oder der Durchführung von Informationsständen. Allerdings nehme die IBD regelmäßig für die Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Aktionen die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Vergehen - etwa Hausfriedensbruch oder Verstöße gegen das Versammlungsgesetz - in Kauf.

Aktuell werden der IBD etwa 600 Personen zugerechnet, was der Anzahl des Vorjahres entspricht, wie die Bundesregierung weiter darlegt. Die lokalen Untergruppen seien unterschiedlich stark aktiv. Zudem gebe es „starke Diskrepanzen hinsichtlich der Distanz zur (klassischen) rechtsextremistischen Szene (und neonazistischen Gruppierungen)“. Auch wenn sich die IBD grundsätzlich von Gewalt distanziere und es aktuell nicht zu erwarten stehe, dass sie von diesem Grundsatz abweicht, müsse vor diesem Hintergrund „eine Radikalisierung einzelner Mitglieder oder Sympathisanten der IBD, in Einzelfällen auch ganzer Ortsverbände, zumindest einkalkuliert werden“.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sieht die IBD sich selbst als „außerparlamentarische patriotische Jugendbewegung innerhalb der Neuen Rechten“. Sie nehme als aktionsorientierter Teil dieses Spektrums weiterhin eine wichtige Rolle ein und trage insbesondere zur Vernetzung und zur Gewinnung Jugendlicher und junger Erwachsener für die rechtsextremistische Szene bei. Gleichwohl gelinge es der IBD aktuell nicht, an große, auch mit internationaler Beteiligung durchgeführte Aktionen wie in den Jahren 2017 und 2018 anzuknüpfen. Durch die aktuellen Sperrungen auf Twitter und YouTube habe die IBD ihre letzten Präsenzen auf großen, weltweit genutzten Social-Media-Plattformen verloren, „die für die schnelle und weite Verbreitung ihrer Inhalte als essentiell anzusehen waren“.

Das Ausweichen auf alternative Anbieter „mag zwar die Kommunikationsfähigkeit innerhalb der eigenen Anhängerschaft sicherstellen, die Wirkungsmacht nach außen durch die Nutzung von Plattformen mit globaler annähernder Monopolstellung ist allerdings nicht zu ersetzen“, führt die Bundesregierung zudem aus. Die möglichen Auswirkungen des „Deplatformings“ im Hinblick auf etwaige Radikalisierungsprozesse von IBD-Aktivisten ließen sich derzeit nicht prognostizieren.

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