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27.08.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 878/2020

Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz prüft nach Angaben der Bundesregierung fortwährend, ob das bestehende strafrechtliche Instrumentarium zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Kinderpornographie angemessen ist, und passt es gegebenenfalls an. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21685) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21472). Bei dieser Prüfung würden unter anderem statistische Erkenntnisse sowie die Erkenntnisse aus der staatsanwaltlichen und gerichtlichen Praxis herangezogen. Als Ergebnis dieser Prüfung habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) am 1. Juli 2020 ein Paket vorgestellt, das neben einer deutlichen Verschärfung der Straftatbestände weitere, insbesondere auch präventive Maßnahmen vorsieht. Der Antwort beigefügt ist eine tabellarische Übersicht, aus der hervorgeht, welche Mittel die Bundesregierung seit 2013 im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch von Kindern und der Förderung von Fachberatungsstellen für Opfer insgesamt bereitgestellt hat.

Wie die Bundesregierung erläutert, wird die Zahl der bei Gericht eingeleiteten Verfahren bei den Gerichten mit Bezug zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie zu Kinderpornografie statistisch nicht erfasst. Die vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Statistik der Strafverfolgung erfasse jedoch jährlich die rechtskräftigen Aburteilungen und Verurteilungen. Die Zahl der Aburteilungen, die sich aus Verurteilungen und sonstigen Entscheidungen wie Einstellungen und Freisprüchen zusammensetze, könne dabei zumindest als Anhaltspunkt für die Zahl der Verfahren bei den Gerichten dienen. Eine entsprechenden Tabelle ist in der Antwort enthalten.

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