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27.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 879/2020

Schäden durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion

Berlin: (hib/HAU) Eigene Zahlen und Statistiken über die bundesweiten Längen für die Instandsetzung der durch Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) geschädigten Bundesfernstraßen liegen der Bundesregierung einer Antwort (19/21563) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21290) zufolge nicht vor. Die Merkmale einer AKR-Schädigung seien frühestens nach fünf bis sieben Jahren erkennbar, heißt es in der Antwort. Der Schadensverlauf sei zeitlich nicht vorhersehbar. Er sei abhängig von zahlreichen, komplex wirkenden und sich teilweise überlagernden Faktoren, die in ihren Auswirkungen nicht einzeln betrachtet werden könnten.

Der Nachweis einer schädigenden Reaktion an Betonfahrbahndecken durch AKR müsse durch spezielle, zeitlich aufwändige Untersuchungen erbracht werden, da das charakteristische Schadensbild einer AKR auch durch andere Schädigungsprozesse verursacht werden könne, heißt es in der Vorlage. Im Rahmen der zur Beseitigung notwendigen Maßnahmen würden häufig zweckmäßige weitere Erhaltungsarbeiten ohne separate Erfassung durchgeführt. Insofern würden die seitens der Länder übermittelten Zahlen über Erhaltungsmaßnahmen an Fahrbahnbefestigungen keine Differenzierung zwischen AKR-bedingten und sonstigen Erhaltungsmaßnahmen enthalten. „Gemäß den Berichten der Länder sind 2016 rund 53 Millionen Euro, 2017 rund 94 Millionen Euro, 2018 rund 125 Millionen Euro und 2019 rund 174 Millionen Euro verausgabt worden“, teilt die Bundesregierung mit.

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