Brückensperrungen sind Ländersache
Berlin: (hib/HAU) Für Lastbeschränkungen und Sperrungen von Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen für den genehmigungsfreien Schwerverkehr aus Verkehrssicherheitsgründen, wie auch für Sanktionen bei Verstößen gegen das Überfahrverbot, für Sicherungsmaßnahmen oder für Warnhinweise sind die Bundesländer zuständig. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21183) mit.