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28.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 884/2020

Keine Erkenntnisse über Fahrraddiebstähle

Berlin: (hib/HAU) Über die Anzahl der im Jahr 2019 gestohlenen Fahrräder und die Höhe des dadurch entstandenen gesamtwirtschaftlichen Schadens liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Das geht aus der Antwort (19/21677) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21415) hervor. Der Antwort zufolge fördert die Bundesregierung den Bau von Fahrradparkhäusern, Sammelgaragen und Radabstellanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative über die Kommunalrichtlinie. Zwischen 1. August 2020 befristet bis Dezember 2021 würden verbesserte Förderbedingungen mit erhöhten Förderquoten gelten.

Fahrradabstellanlagen in Bahnhofsnähe würden über die Bike+Ride-Offensive mit der Deutschen Bahn mit 60 Prozent beziehungsweise bei finanzschwachen Kommunen mit 90 Prozent bezuschusst, heißt es weiter. Darüber hinaus unterstütze die Bundesregierung mit dem Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr den Bau von Fahrradparkhäusern und Radabstellanlagen. Geplant sei auch, Fahrradparken und damit auch Fahrradparkhäuser aus dem Titel Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“' für den Zeitraum 2020 bis 2023 zu fördern. Dies gelte auch für die Bereitstellung von Fahrradboxen und weiterer Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern, schreibt die Bundesregierung.

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