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28.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 884/2020

Rücklagen bei Regionalisierungsmitteln

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hält es nach eigenen Angaben nicht für erforderlich, per Gesetz die Höhe der Regionalisierungsmittel-Rücklage in den Ländern zu beschränken. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/21712) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21381) hervor. Bund und Länder befänden sich zur Höhe und Verwendung der Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) unterstützt, im stetigen Dialog. Die Frage der Höhe der Regionalisierungsmittel sei bei den Verkehrsministerkonferenzen der letzten fünf Jahre mehrfach thematisiert worden. „Den Bestand an noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes (RegG) verwendeten Mitteln begründen die Länder mit hohen Kosten für geplante SPNV-Infrastrukturprojekte sowie die ansteigenden Kosten der Leistungserbringung in Verbindung mit steigenden Verkehrsleistungen im SPNV“, schreibt die Bundesregierung.

Für die ostdeutschen Länder ergäben sich aufgrund der im Jahr 2016 eingeführten Mittelverteilung bis 2019 zudem leicht sinkende Zuweisungsbeträge. Diese Länder benötigten die noch nicht für Zwecke des Regionalisierungsgesetzes verwendeten Mittel insbesondere als Rücklagen für vertragliche Verpflichtungen aus Verkehrsverträgen, um eine langfristige Finanzierung des ÖPNV/SPNV sicherstellen zu können. Aus diesen Gründen sehe die Bundesregierung „kein Erfordernis für eine Gesetzesinitiative“, heißt es in der Antwort.

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