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28.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 884/2020

Änderungen bei HU und AU thematisiert

Berlin: (hib/HAU) Änderungen bei der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) von Fahrzeugen thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/21719). Die Abgeordneten verweisen auf eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) initiierte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, wonach entsprechend anerkannte Werkstätten - anders als bislang - die AU nicht mehr durchführen dürften. Auf der anderen Seite sei eine Akkreditierung von Werkstätten geplant, die als Inspektionsstellen fungieren dürften, was aus Sicht der Liberalen eine deutliche Abkehr vom Grundsatz der Trennung von Inspektion und Reparatur bedeuten würde, da die Werkstätten damit vom Gesetzgeber die grundsätzliche Befähigung zur Durchführung der HU bekämen, welche bisher allein den Überwachungsorganisationen zugestanden worden sei.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, wie sichergestellt werden kann, dass bei einer Umsetzung der geplanten Sammelverordnung die Unabhängigkeit der Prüfer in der hoheitlichen Fahrzeugüberwachung langfristig abgesichert wird. Wissen wollen die Abgeordneten auch, mit welchen Kosten unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands der einzelnen Kfz-Betriebe für den Aufbau eines Akkreditierungssystems für anerkannte Werkstätten zu rechnen ist.

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