Höhere Ausgleichszahlungen für Kliniken
Berlin: (hib/PK) Die pandemiebedingten Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser basierten nach Angaben der Bundesregierung anfangs auf Hochrechnungen. Ende März 2020 habe es keine verlässlichen Prognosedaten zum möglichen Belegungsrückgang gegeben. Somit sei eine Abschätzung vorgenommen worden, dass durch Verschiebung planbarer Operationen bei einem Rückgang der Patientenzahl von zehn Prozent für hundert Tage Mehrausgaben für den Bund von rund 2,8 Milliarden Euro entstünden, heißt es in der Antwort (19/21742) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21453) der Grünen-Fraktion.
Insofern beinhalte dieser Wert keine Obergrenze für die Höhe der Ausgleichszahlungen. Da seitens der Länder bereits Ende April ein Gesamtbetrag für die Ausgleichszahlungen von rund 2,7 Milliarden Euro abgerufen worden sei, sei der angemeldete Betrag auf sechs Milliarden Euro aufgestockt worden. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 wurde der beim Bundesfinanzministerium angemeldete Betrag den Angaben zufolge um weitere 5,5 Milliarden Euro erhöht.
Nach Beratungen des Expertenbeirates wurde außerdem ab 13. Juli 2020 eine Differenzierung der Freihaltepauschalen beschlossen. Ursprünglich sollten die Kliniken für jedes freigehaltene Bett bis Ende September 2020 eine Pauschale von 560 Euro pro Tag erhalten. Die Ausgleichszahlungen-Anpassungsverordnung sieht nun eine Differenzierung zwischen 360 und 760 Euro vor. Die Freihaltepauschalen wurden in fünf Kategorien gruppiert mit Abständen von je 100 Euro.