Beschleunigte Verfahren zur Fachkräfte-Einwanderung
Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Zahl der Arbeitgeber vor, die seit dem 1. März 2020 bei den Ausländerbehörden ein beschleunigtes Verfahren nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz beantragt haben. Wie sie in der Antwort (19/21681) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21039) schreibt, liege die Umsetzung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens durch die Ausländerbehörden in Verantwortung der Länder. Die von den Fragestellern erbetenen Daten würden nicht im Ausländerzentralregister gespeichert.