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03.09.2020 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 901/2020

Marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen geplant

Berlin: (hib/SCR) Stromnetzbetreiber sollen künftig zur marktgestützten Beschaffung nicht frequenzgebundener Systemdienstleistungen verpflichtet werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/21979) setzt die Bundesregierung Teile einer EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt ((EU) 2019/944) um.

Laut Entwurf gehören beispielsweise Dienstleistungen zur Spannungsregelung, dynamische Blindstromstützung und Schwarzstartfähigkeit zu den betroffenen Systemdienstleistungen. Ausgenommen sind demnach „vollständig integrierte Netzkomponenten, die im Eigentum des jeweiligen Netzbetreibers stehen“. Zudem soll die Bundesnetzagentur Ausnahmen in Fällen ermöglichen, in denen eine „marktgestützte Beschaffung einzelner Systemdienstleistungen nicht effizient ist“.

„Ziel der Vorschrift ist es, die Erbringung der Systemdienstleistungen durch die Einführung von transparenten und diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren für alle Marktteilnehmer zu öffnen. Dadurch sollen Potenziale für die technische Erbringung und wirtschaftliche Effizienz gehoben werden“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung.

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat die Vorlage als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Die Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung werden nachgereicht.

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