Bund hat „Goldenen Plan“ unterzeichnet
Berlin: (hib/HAU) Die Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes (GG) zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport (Goldener Plan) sind von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am 13. Juli 2020 für den Bund unterzeichnet worden. Sie tritt in Kraft, sobald alle Bundesländer gegengezeichnet haben. Das schreibt die Bundesregierung in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/21710) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21448). Im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten nehme der Bund damit seine Verantwortung im Kontext des Städtebaus wahr, um dem angestauten Investitionsbedarf bei Sportstätten bundesweit entgegenzuwirken, heißt es in der Vorlage.