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07.09.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 910/2020

Ausreisen in Kurden-Gebiete

Berlin: (hib/STO) Über die sogenannte Kurdistansolidarität berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21964) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21577). Danach ist die „Kurdistansolidarität“ ein „klassisches Betätigungsfeld für Teile der deutschen linksextremistischen Szene“ und wird überwiegend von Einzelpersonen in unterschiedlicher Ausprägung getragen. Diese solidarisierten sich mit der kurdischen Autonomiebestrebung allgemein und insbesondere mit der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) sowie ihr nahestehender Organisationen und Gruppierungen wie der „Partei der Demokratischen Union“ (PYD) oder deren „Volksverteidigungseinheiten“ (YPG). Wesentliche Träger der „Kurdistansolidarität“ auf organisatorischer Ebene seien etwa die „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“ (MLPD) und die „Interventionistische Linke“ (IL).

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, diente die konkrete Unterstützung einer „revolutionären Bewegung“ Einzelpersonen aus dem linksextremistischen Spektrum als Grund für Reisen in die kurdischen Siedlungsgebiete im Osten der Türkei, in Nordsyrien und im Nordirak. Die Ausreisemotivation von Linksextremisten reiche dabei von zumeist humanitärem Engagement bis in Einzelfällen zur Teilnahme an Kampfhandlungen. Weiter führt die Bundesregierung aus, dass nach den ihr vorliegenden Erkenntnissen in den vergangenen zehn Jahren eine Anzahl von Personen im mittleren zweistelligen Bereich, die dem Bereich des Linksextremismus zugeordnet werden, in kurdische Einflussgebiete ausgereist sei.

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