Neufassung der Europol-Verordnung
Berlin: (hib/STO) Um eine Neufassung der Europol-Verordnung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21939) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21633). Darin schrieb die Fraktion, dass die Europäische Kommission am 6. Dezember 2020 eine Neufassung der Verordnung vorschlagen wolle.
In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass das Initiativrecht für einen Legislativvorschlag zur Änderung der Verordnung bei der EU-Kommission beziehungsweise einem Viertel der Mitgliedstaaten liege. Da ein entsprechender Legislativvorschlag seitens der Kommission zwar angekündigt sei, aber noch nicht vorliege, habe eine Positionierung der Bundesregierung hierzu noch nicht erfolgen können.
Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist im Zuge der immer stärkeren Nutzung moderner Informationstechnologien auch ein Anstieg schwerer und häufig grenzüberschreitender Straftaten zu verzeichnen, die im Internet oder mit Hilfe dieser Technologien begangen werden. Die hierbei verwendete Infrastruktur stamme in aller Regel von privaten Unternehmen. Insofern spielten diese bei der Prävention und Bekämpfung derartiger Straftaten zunehmend eine größere Rolle.
Vor diesem Hintergrund werde eine Stärkung von Europol in seiner Eigenschaft als EU-Zentralstelle für kriminalpolizeiliche Informationen zur Unterstützung der Tätigkeiten der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten voraussichtlich Gegenstand des angekündigten Legislativvorschlages der Kommission sein, schreibt die Bundesregierung weiter zur Frage, inwiefern Europol darin gestärkt werden solle, „noch mehr Daten von privaten Firmen zu erhalten“. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist der Antwort zufolge noch nicht abgeschlossen.