+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

09.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 918/2020

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch passiert Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner 102. Sitzung am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) mit den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen zur Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage stimmten Grüne und AfD, Linke und FDP enthielten sich.

Der Entwurf vereint mehrere gesetzgeberische Maßnahmen. So sieht er zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen vor. Wie es in dem Entwurf heißt, mehren sich in letzter Zeit die Anzeichen dafür, dass trotz gesetzlicher Regelungen weiterhin missbräuchliche Abmahnungen ausgesprochen werden.

Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bezeichneten den Entwurf als guten Kompromiss. Man sei sich nicht immer vollständig einig gewesen, habe an vielen Stellen aber einen vernünftigen Mittelweg gefunden. Die Opposition sprach von einer verpassten Chance, von unberechtigten Abmahnungen Betroffene besser zu schützen, und kritisierte die im Entwurf enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe. Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs (19/13205) sowie Anträge von FDP und Grünen zum selben Thema (19/13165, 19/6438) wurden abgelehnt.

Ebenfalls keine Mehrheit bekam ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, mit dem ein Verfahren zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland verankert werden soll (19/14025). Damit soll, so die Fraktion, eine weitere Klagemöglichkeit geschaffen werden, um Streitfragen abschließend zu klären. Die Koalitionsfraktionen hielten dem entgegen, dass gegen den Entwurf formale Gründen sprächen, indem Organstreitverfahren und Normenkontrollklage vermischt würden. Außerdem würden Bundestag und Bundesregierung durch eine Auslagerung von Entscheidungen an das Bundesverfassungsgericht geschwächt. Ein Änderungsantrag der AfD wurde abgelehnt.

Der Ausschuss beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) und dem Entwurf der Grünen-Fraktion für ein Gesetz zur insolvenzrechtlichen Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie (19/18681) am 30. September 2020. Der Bundesregierung zufolge sollen gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Der Bundestag debattiert am Mittwochabend in erster Lesung über den Regierungsentwurf.

Dem Grunde nach beschlossen wurde eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen mit dem Titel „Mieterschutz stärken - Kündigungsschutz und Minderungsrecht gerade in Zeiten der Pandemie verbessern“ (19/20542). Die Terminierung der dem Grunde nach bereits beschlossenen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Hintergrund ist ein in Arbeit befindlicher Vorschlag der Bundesregierung zu diesem Thema.

Der Ausschuss beschloss die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu einer Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht (2 BvR 1651/15, 2 BvR 2006/15), bei der es um das Urteil zum Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB geht.

Ferner nahm das Gremium eine Empfehlung des Unterausschusses Europarecht zu Ratsdokumenten an. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand einer Reihe von Anträgen und Unterrichtungen zu Themen, bei denen der Ausschuss nicht federführend ist.

Marginalspalte