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09.09.2020 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Anhörung — hib 923/2020

Altbatteriesammlung vor Neuordnung

Berlin: (hib/FLA) Fairer Wettbewerb zwischen konkurrierenden Sammelsystemen von Altbatterien, Pfand oder nicht: Teils gegensätzliche Sichtweisen der Sachverständigen haben eine Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit geprägt. In der Sitzung unter der Leitung von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) ging es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Batteriegesetzes (19/19930) und eine Vorlage der Linksfraktion, die „ein Pfandsystem für elektrische und elektronische Geräte“ (19/19642) fordert.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält laut Torsten Mertins bei der Entsorgung von Altbatterien den Weg eines gemeinsamen und von allen Herstellern getragenen Rücknahmesystems für den einzig richtigen Weg. Nur ein solches System könne eine flächendeckende Erfassung und Verwertung von Altbatterien zuverlässig sicherstellen. Sehr kritisch sehe er den im Gesetzentwurf vorgesehenen Wechsel zu einem Wettbewerbssystem. Er befürchte vergleichbare Probleme wie bei der Verpackungsentsorgung. Es dürfe nicht dazu kommen, dass die kommunalen Sammelstellen den Entsorgern hinterherlaufen müssten.

Für Christian Eckert (ZVEI Fachverband Batterien) trägt der Gesetzentwurf der Entwicklung Rechnung, dass ein solidarisches Rücknahmesystem nicht mehr existiere. Doch dieser Zustand solle nicht unveränderlich festgeschrieben werden. Nicht oder nur partiell seien Vorschläge zur Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen allen verpflichtenden Rücknahmesystemen aufgenommen worden. Ein solcher Lastenausgleich sei unerlässlich.

Peter Kurth vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft, beanstandete, dass der Entwurf der Gesetzesänderung nicht der Veränderung des Marktes durch die deutliche Zunahme von Lithiumbatterien und -akkus begegne. Nicht angesprochen würden Fragen der Kennzeichnungspflicht dieser Batterien und Akkus oder etwa eines möglichen Pfandes, was der richtige Weg sei, und die Anhebung der Mindestsammelquote.

Benjamin Peter (Handelsverband Deutschland) erteilte einem möglichen Pfandsystem für Batterien eine Absage. Der Aufbau wäre nach seiner Ansicht sehr aufwendig und kostenintensiv. Unklar sei, wer diese Kosten tragen würde. Der Vergleich mit dem Pfandsystem auf Getränkeverpackungen sei nicht haltbar. Bei Batterien könne die Lebens- und Gebrauchsdauer mehr als zehn Jahre umfassen. Die entsprechende Kapitalbildung für einbehaltene Pfandbeträge wäre nach seiner Darstellung erheblich und könne das gesamte System erschweren. Gezielte Verbraucherinformation sei effizienter.

Holger Thärichen (Verband kommunaler Unternehmen) machte sich für eine Erhöhung der Sammelquote für Geräte-Altbatterien von derzeit 45 auf zumindest 55 Prozent stark. Das führe insbesondere zu einem Anreiz für die Rücknahmesysteme, alle kommunalen Sammelstellen zuverlässig zu bedienen und einen guten Service zu leisten. Er unterstützte Bestrebungen, einen gesetzlichen Lastenausgleich zwischen den Entsorgern zu regeln und dafür eine gemeinsame Kommunikations- und Clearingstelle einzurichten.

Herwart Wilms (Remondis) plädierte dafür, Pfandsysteme für Lithium-Batterien einzuführen. Sie ermöglichten eine besonders gute und sortenreine Sammlung. Das sei gerade aufgrund der Gefahr, die von Lithium-Batterien ausgehe, dringend geboten. Er schlug ein Pfand in Höhe von 25 bis 50 Euro pro Batterie und überdies Bestimmungen für einen sicheren Transport vor. Wilms machte sich für eine stufenweise Anhebung der Sammelquote auf 80 Prozent bis 2030 stark. Höhere Quoten seien schon aus Brandschutzgründen anzustreben.

Robert Sommer (CCR Logistics Systems) sah einen guten Ansatz in der grundsätzlichen Möglichkeit eines Handels von Übermengen an Altbatterien zwischen den Rücknahmesystemen. Dies könne den Batterierücknahmemarkt stabilisieren. Im Sinne des Umweltschutzes könne ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden, größere Mengen an Altbatterien einzusammeln.

Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe verlangte, die gesetzliche Sammelquote auf 65 Prozent ab 2021 und 85 Prozent ab 2023 festzulegen. Die aktuell vorgegebene Quote von 45 Prozent schaffe in Verbindung mit dem im Gesetzentwurf angelegten Kostenwettbewerb zwischen den Systemen keine Anreize, freiwillig höhere Sammelquoten zu erzielen, sondern zwinge aus Kostengründen dazu, nur noch minimal mögliche Sammelquoten zu erreichen. Die Abkehr von einem wettbewerbsneutralen solidarischen Sammelsystem sei völlig unnötig.

Auch Georgios Chryssos (Stiftung GRS Batterien) kritisierte, bei unveränderter Umsetzung des Gesetzentwurfs werde der Wettbewerb der minimalen Zielerreichung befördert. Die bisherigen Wettbewerbsverzerrungen würden dann gesetzlich manifestiert oder durch andere ersetzt. Der Gesetzentwurf setze für die Herstellergemeinschaft kontraproduktive Rahmenbedingungen, die eine vernünftige Verbesserung der Erfüllung der Produktverantwortung erschwerten.

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