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09.09.2020 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 924/2020

Koalitionsentwurf zu Lobbyregister

Berlin: (hib/STO) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines „Lobbyregistergesetzes“ (19/22179) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er sieht eine Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen vor, die gegenüber dem Bundestag Interessenvertretung ausüben und auf den parlamentarischen Willensbildungsprozess Einfluss nehmen. Ebenfalls eingeführt werden soll eine Verpflichtung, sich einen Verhaltenskodex zu geben, „der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert“.

Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Registrierungspflicht bestehen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder auf Dauer angelegt ist. Auch sollen sich Interessenvertreter registrieren lassen müssen, „wenn sie innerhalb der letzten drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben“. Von der Registrierungspflicht ausgenommen werden sollen Kontakte von natürlichen Personen, wenn sie ausschließlich persönliche Interessen formulieren. Auch soll die Interessenvertretung keiner Eintragungspflicht unterliegen, wenn sie einen rein lokalen Charakter hat und das Anliegen nur einen oder maximal zwei aneinander grenzende Wahlkreise betrifft.

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sollen in das Register neben Namen und Anschriften des registrierungspflichtigen Interessenvertreters sowie einer Beschreibung der Interessen- und Tätigkeitsbereiches auch Angaben zur Struktur des betreffenden Verbandes, Vereins oder Unternehmens wie etwa zum Vorstand und Geschäftsführung oder zur Mitgliederzahl eingetragen werden. Vorgesehen sind ferner Offenlegungspflichten bezüglich der Finanzierung der Interessevertretung. Interessenvertreter müssen danach unter anderem die jährlichen finanziellen Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung in Stufen von jeweils 10.000 Euro offenlegen. Verweigern sie diese Offenlegung, soll der Bundestag die Erteilung eines Hausausweises für die betreffenden Interessenvertreter ausschließen können; auch sollen sie nur dann an öffentlichen Anhörungen teilnehmen können, wenn keine Angaben verweigert werden.

Der Verhaltenskodex wird laut Entwurf anerkannt, wenn er „Grundsätze der Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht“. Auch sollen Verstöße gegen die Registrierungspflicht dem Gesetzentwurf zufolge als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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