Zuständigkeit von Gerichtsvollziehern
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungen in Forderungen und andere Vermögenswerte auf Gerichtsvollzieher vorgelegt (19/22190). Danach soll den Ländern das Recht eingeräumt werden, abweichend vom Rechtspflegergesetzes die Zuständigkeit für die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren, welche von einem Vollstreckungsgericht zu erledigen sind, auf den Gerichtsvollzieher zu übertragen. Würde die geltende Rechtslage unverändert beibehalten, sei dies mit einem fortdauernden Mehraufwand für Gläubiger verbunden und vergeude das qualifizierte Arbeitspotential von Gerichtsvollziehern, heißt es in dem Entwurf.