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10.09.2020 Gesundheit — Gesetzentwurf — hib 930/2020

Investitionsprogramm für Krankenhäuser

Berlin: (hib/PK) Mit milliardenschweren Investitionen sollen die Krankenhäuser zukunftsfest gemacht werden. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen für das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) (19/22126) sieht vor, dass Bund und Länder insgesamt mehr als vier Milliarden Euro in die Krankenhäuser investieren. Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit, die Länder sollen 1,3 Milliarden Euro beisteuern. Das Geld soll für moderne Notfallzentren und die Digitalisierung aufgewendet werden.

Für die Investitionsmittel von Bund und Ländern wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Mit Jahresbeginn 2021 will der Bund seinen Anteil von drei Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung stellen. Die Länder beziehungsweise Krankenhausträger sollen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernehmen. Das Fördervolumen im KHZF liegt damit bei bis zu 4,3 Milliarden Euro.

Die Länder können bis Ende 2021 Förderanträge an das Bundesamt stellen. Konkret gefördert werden Investitionen in Notfallkapazitäten und die digitale Infrastruktur. Die Digitalisierung der Krankenhäuser soll systematisch überprüft werden.

Dem Gesetzentwurf zufolge soll der Krankenhausstrukturfonds im Umfang von einer Milliarde Euro pro Jahr, die paritätisch vom Bund und den Ländern kommen, um zwei Jahre bis 2024 verlängert werden. Ferner sollen Erlösrückgänge, die den Kliniken 2020 durch die Corona-Pandemie entstanden sind, individuell ausgeglichen werden. Für Pandemie-bedingte Mehrkosten, etwa Schutzausrüstungen, können im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis Ende 2021 Zuschläge vereinbart werden.

Der Leistungszeitraum für das Kinderkrankengeld wird ausgedehnt, bleibt aber auf das Jahr 2020 begrenzt. In der Pflege werden mehrere befristete Regelungen zur Entlastung und Unterstützung Betroffener bis Ende 2020 verlängert, darunter der erweiterte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld von 10 auf 20 Arbeitstage.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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