Maßnahmengesetz für Bundesfernstraßen
Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion will das Instrument des Maßnahmengesetzes auf Projekte der Bundesfernstraßen ausdehnen. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf „für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz“ (19/22106) wird am Freitag in erster Lesung beraten. Der Bundestag soll auf diesem Wege zum „Vorhabenträger und Verantwortlichen für die Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßenverkehrsprojekte von nationaler Bedeutung“ werden und über ein Dispensrecht im Einzelfall von bestehenden Vorschriften abweichen können, „um dadurch unbegrenzte Alternativuntersuchungen entbehrlich zu machen und Verfahren tatsächlich zu beschleunigen“, schreiben die Liberalen. Der Bundestag soll somit in klar definierten Einzelfällen „Baurecht per Gesetz“ schaffen können.
Zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten habe das Parlament in dieser Legislaturperiode bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, zuletzt am 22. März 2020 mit dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (MgvG), schreibt die FDP-Fraktion in dem Entwurf. Nach den Regeln dieses Gesetzes könnten über Maßnahmengesetze Bundeswasserstraßen und Bahnstrecken anstelle durch Verwaltungsakt von den zuständigen Stellen durch den Bundestag beschlossen und genehmigt werden. „Eine entsprechende Regelung für Bundesfernstraßen gibt es bislang nicht“, heißt es in der Vorlage.