+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

10.09.2020 Inneres und Heimat — Antrag — hib 931/2020

Distanz-Elektroimpulsgeräte für Polizisten

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine „schnellstmögliche Beschaffung und Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten für die Bundespolizei“. In einem Antrag (19/22203), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, eine „am tatsächlichen Bedarf der Bundespolizei orientierte Beschaffung von Distanz-Elektroimpulsgeräten“ vorzunehmen. Zugleich soll die Bundesregierung laut Vorlage „mit intensiven Schulungsmaßnahmen einen sachgerechten und rechtskonformen Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten sicherzustellen“.

Wie die Fraktion ausführt, sind Angehörige der Bundespolizei für ihre Aufgaben „zeitgemäß auszustatten und bestmöglich zu schützen, was auch die Beschaffung und den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten beinhaltet“. Durch den Einsatz dieser Geräte reduzierten sich die „Verletzungsrisiken aufgrund gewaltsamer Einwirkungen Dritter für Polizeibeamte und die diesbezüglichen Zeiten verletzungsbedingter Dienstunfähigkeit in erheblichem Maße“.

Eine Ausstattung der Bundespolizei mit Distanz-Elektroimpulsgeräten erweitere zudem die „Zwangsmittel-Auswahl insbesondere bei das Leben bedrohenden Angriffen gegen Polizeibeamte und unbeteiligte Dritte“ und ermögliche damit gegebenenfalls den Verzicht auf den Einsatz der Schusswaffe, heißt es in der Vorlage weiter. Dies führe zu einem wesentlich reduzierten Verletzungsrisiko beim Angreifer und werde damit „den Grundsätzen des Mindesteingriffs und der Verhältnismäßigkeit in besonderem Maße gerecht“.

Marginalspalte