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10.09.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 934/2020

Zeuge verteidigt Ermittlungen im Fall Amri

Berlin: (hib/WID) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) hat ein Zeuge aus der Bundesanwaltschaft erneut der Darstellung widersprochen, die Behörden hätten sich nach dem radikalislamischen Anschlag an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche von vornherein auf die These einer Einzeltäterschaft festgelegt. Es wäre generell ein Missverständnis, anzunehmen, Justiz und Polizei gingen mit einer vorgefassten Hypothese an einen Ermittlungsfall heran, von der sie sich im weiteren Verlauf womöglich nicht mehr trennen könnten, sagte der Bundesanwalt bei Bundesgerichtshof Horst-Rüdiger Salzmann am Donnerstag. Der Zeuge leitet in Karlsruhe das mit Straftaten im radikalislamischen Milieu befasste Referat TE3.

Allerdings sei es so, erklärte Salzmann, dass sich „direkte Mittäter am Tatort Berlin“ bisher nicht hätten feststellen lassen. So habe er sich auch in seiner Vernehmung durch den Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses am 14. August 2020 ausgedrückt. Dass der Berliner „Tagesspiegel“ anschließend seine Aussage in einer Schlagzeile dahingehend zusammenfasst habe, er halte den Urheber des Anschlags Anis Amri für einen „Einzeltäter“, sei irreführend: „Eine Einzeltäterthese ist keine für den Staatsanwalt bedeutsame Kategorie. Ich sehe aber derzeit keinen strafrechtlich relevanten Verdacht gegen eine andere Person begründet.“ Es sei immerhin nicht ausgeschlossen, dass es in künftigen Ermittlungen gelinge, Komplizen Amris am Tatort Berlin namhaft zu machen.

Salzmann verteidigte auch die Entscheidung, an der er beteiligt war, Amris Vertrauten Bilel ben Ammar abzuschieben, nachdem sich ein Tatverdacht gegen ihn nicht habe erhärten lassen. Ben Ammar habe im Januar 2017 freiwillig eine DNA-Probe abgegeben, die mit allen im Zusammenhang mit den Anschlag gesicherten einschlägigen Spuren abgeglichen worden sei. Dabei habe sich in keinem Fall ein Treffer ergeben, so dass auch auf diesem Wege „Ben Ammar nicht in strafrechtlich relevanter Weise an den Anschlag herangebracht“ worden sei.

Auch im Fall eines am Tatort Anwesenden, der nach dem Anschlag unter nach wie vor ungeklärten Umständen eine Kopfverletzung erlitten und bleibenden Schaden davongetragen hatte, seien alle Ermittlungsansätze ausgeschöpft worden, betonte Salzmann. Zunächst hatte es geheißen, ein „Presseorgan“ sei im Besitz eines Videos, auf dem zu sehen sei, wie ein Komplize Amris den Mann mit einem Kantholz niedergeschlagen habe. Leider habe die Redaktion es abgelehnt, das Video herauszugeben, was den Schluss zulasse, dass es womöglich gar nicht existiere, die Berichterstattung also „nichts wert“ sei.

Im September 2019 sei das Verletzungsopfer dann auf einem Video identifiziert worden, auf dem sekundenlang eine Rangelei eher zu erahnen als zu sehen sei. Die Behörden hätten sich die Mühe gemacht, bis 2020 alle Personen zu ermitteln und zu vernehmen, die sich zum Zeitpunkt der Entstehung des Videos an den dort abgebildeten Weihnachtsmarktbuden aufgehalten hätten. Niemand habe von einer solchen Rangelei etwas wahrgenommen.

Vorwürfe gegen den mittlerweile durch die Medien bekannten Polizeiinformanten Murat Cem, der unter der Chiffre VP01 für das nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt tätig gewesen war, er habe Amri zur Tat angestiftet, halte er ebenfalls für ausgeräumt, betonte Salzmann. Kein Zeuge, den er dazu befragt habe, habe etwas Verwertbares liefern können.

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