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10.09.2020 Finanzen — Antrag — hib 935/2020

Untersuchungsausschuss zu Wirecard beantragt

Berlin: (hib/HLE) Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes einsetzen, der das Verhalten der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden im Zusammenhang mit den Vorkommnissen um den Wirecard-Konzern umfassend untersuchen soll. Die drei Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen schreiben in einem gemeinsamen Antrag (19/22240), dabei solle nicht nur aufgeklärt werden, inwiefern die Bundesregierung und ihre Geschäftsbereichsbehörden jeweils über die Vorkommnisse bei Wirecard informiert gewesen seien und inwiefern sie ihren finanzaufsichtlichen, geldwäscheaufsichtlichen sowie steuerrechtlichen Pflichten im Hinblick auf den Konzern nachgekommen seien. Ebenfalls Untersuchungsgegenstand des Ausschusses soll sein, ob und in welcher Weise sich die Bundesregierung für Belange des Wirecard Konzerns im In- und Ausland eingesetzt habe. Aufgearbeitet werden soll zudem, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht etwaiges strafbares und/oder manipulatives Handeln erkannt habe oder früher hätte erkennen können

Die Untersuchung soll sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken. Nach dem Vorschlag der drei Fraktionen sollen dem Untersuchungsausschuss 18 ordentliche Mitglieder angehören. Sechs Mitglieder soll CDU/CSU-Fraktion stellen, vier Mitglieder die SPD-Fraktion. Die übrigen Fraktionen sollen mit jeweils zwei Mitgliedern in dem Ausschuss vertreten sein.

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