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11.09.2020 1. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 936/2020

Täterschaft Amris für BKA über alle Zweifel erhaben

Berlin: (hib/WID) Aus Sicht des Bundeskriminalamts bedarf es keines Nachweises mehr, dass der Tunesier Anis Amri am Steuer des Lastwagens saß, mit dem im Dezember 2016 der Anschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche verübt wurde. Aus diesem Grund habe es sich auch erübrigt, jeder einzelnen Spur minutiös nachzugehen, gab der Erste Kriminalhauptkommissar M.G. am Donnerstag vor dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) zu verstehen. Der heute 41-jährige Zeuge gehört der für Terrorabwehr zuständigen Abteilung TE des BKA an und nahm nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz in der ermittelnden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „City“ verschiedene Aufgaben wahr. Vor dem Ausschuss ist er erstmals am 7. Mai 2020 aufgetreten.

Mit seinen Einlassungen widersprach der Zeuge gelegentlich geäußerten Zweifeln an der Täterschaft Amris, die in der Regel mit Hinweisen einhergehen, dass gar nicht geklärt sei, ob der Tunesier einen Schwerlaster ohne fremde Hilfe habe fahren könne, und Amri im Übrigen auch kaum eindeutig zuzuordnendes Spurenmaterial am Tatfahrzeug hinterlassen habe. „Anhand der Menge der Spuren kann man nicht unbedingt sagen, da stimmt was nicht“, betonte der Zeuge. Das Fehlen von Fingerabdrücken im Inneren des Führerhauses etwa besage in keiner Weise, dass Amri nicht darin gesessen haben könne. Die Erfahrung zeige, dass es durchaus möglich sei, einen Gegenstand auch mehrfach anzufassen, ohne Abdrücke zu hinterlassen.

Nach Amri Tod in Italien habe die deutsche Polizei darauf verzichtet, die Anhaftungen an seinen Schuhsohlen zu analysieren, seine Kleidung mit Faserspuren aus der Fahrerkabine abzugleichen oder seine Hinterlassenschaft auf Glassplitter zu durchsuchen: „Weil wir schon so viele andere Beweise hatten, dass Amri im LKW war, brauchten wir das nicht.“ Man müsse sich immer fragen, ob ein solcher Abgleich sinnvoll sei und Erkenntnisse liefern könne. Unabhängig von den vorhandenen Spuren sei im Fall Amri „die Erkenntnislage so üppig und dicht“ gewesen, dass man sich in jedem anderen Ermittlungsverfahren „nur die Finger danach lecken könnte“, meinte der Zeuge.

Das BKA verzichtete auch darauf, die Tatwaffe anzufordern, die die italienische Polizei bei Amri sichergestellt hatte. Dies hätte „für die Ermittlungen keinen inhaltlichen Wert mehr“ gehabt, meinte der Zeuge. Die Italiener hätten die Waffe gründlich auf DNA-Spuren untersucht, auch Probeschüsse abgegeben - „das ist, was man machen kann, mehr ist nicht drin“. Die Waffe sei in Italien überdies noch für die Untersuchung der Todesumstände Amris benötigt worden.

Dass Amris Leiche keinerlei Verletzung aufgewiesen habe, die er sich bei der Kollision des Lastwagens mit der Budengasse des Weihnachtsmarkts hätte zuziehen können, spreche ebenfalls nicht gegen seine Täterschaft, sagte der Zeuge. So ein Schwerlaster sei ein solides Gefährt. Zwar habe die Kabine einen ziemlich verwüsteten Eindruck gemacht. Doch der Bereich des Fahrersitzes sei relativ unversehrt gewesen.

Der Zeuge räumte ein, dass in den Ermittlungen zwei große Fragen offen geblieben seien, die Herkunft der Waffe und Amris Fluchtweg von Berlin bis zur niederländischen Grenze, insgesamt 33 Stunden, in denen sein Verbleib nicht mehr zu klären sei: „Wir gehen da nicht leichtfertig mit um.“ Nach dem Anschlag seien alle Kontaktpersonen Amris in Berlin überprüft worden, doch in keinem Fall sei eine Mittäterschaft nachweisbar gewesen.

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