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11.09.2020 2. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 936/2020

Pkw-Maut: Toll Collect in der Zwickmühle

Berlin: (hib/CHB) Der Einbezug der Toll Collect GmbH in die Erhebung der Pkw-Maut war von vielfältigen Herausforderungen geprägt. Ein Problem sei beispielsweise die Barrierefreiheit gewesen, die für die Zahlstellen der Pkw-Maut gefordert worden sei, erklärte der ehemalige Toll-Collect-Geschäftsführer Robert Woithe am Donnerstag vor dem 2. Untersuchungsausschuss („Pkw-Maut“). Für die Lkw-Maut sei hingegen keine Barrierefreiheit nötig, da Lkw-Fahrer nicht im Rollstuhl säßen.

Woithe, der von 2010 bis August 2019 Geschäftsführer Technik der Toll Collect GmbH war, schilderte in seiner Vernehmung das komplizierte Spannungsfeld, dem die für die Lkw-Maut verantwortliche Gesellschaft Ende 2018 und Anfang 2019 ausgesetzt war. Im September 2018 war die Toll Collect GmbH ins Eigentum des Bundes übergegangen, wobei dies ursprünglich nur übergangsweise geplant war. Im Januar 2019, so die Schilderung des Zeugen, sei jedoch klar gewesen, dass der Bund dauerhaft Eigentümer bleiben werde.

Noch während der Vorbereitungen für die Reprivatisierung bekam die Toll Collect GmbH vom Bundesverkehrsministerium den Auftrag, zu prüfen, ob sie Leistungen für das Projekt Pkw-Maut übernehmen könne. Ein erstes Gespräch dieses Inhalts zwischen Bieterkonsortium und Toll Collect fand am 6. Dezember 2018 statt. Heikel war dies, da erst am 17. Mai 2019 der Unternehmenszweck von Toll Collect auf die Pkw-Maut ausgeweitet und erst am 31. Mai 2019 der Unterauftragnehmervertrag zwischen dem Mautbetreiber und Toll Collect unterzeichnet wurde. Deshalb sei es für sein Unternehmen wichtig gewesen, keine Risiken einzugehen, sagte Woithe. „Wir mussten aufpassen, nichts zuzusagen, was uns hinterher zum Nachteil gereichen würde.“

Wie zuvor bereits sein ehemaliger Geschäftsführerkollege Thomas Eberhardt erklärte auch Woithe, dass sich sein Unternehmen gegen die ihm zugedachte Rolle bei der Pkw-Maut mit dem Argument gewehrt habe, die gewünschten Leistungen seien in dieser Legislaturperiode nicht zu erbringen. In diesem Zusammenhang habe er im November 2018 eine mit Kraftausdrücken gespickte interne Mail geschrieben. Anlass sei seine Unzufriedenheit darüber gewesen, dass das Bundesverkehrsministerium in einer Mail zwei Sachbereiche miteinander vermengt habe. „In dieser Situation sind mit mir die Kühe durchgegangen“, sagte der Zeuge. „Irgendwo musste der Druck raus.“

Als dritter Zeuge befragt wurde Stefan S., der bereits am 28. Mai ein erstes Mal im Untersuchungsausschuss vernommen worden war. S. wechselte Anfang Oktober 2018 für fünf Monate vom Bundesverkehrsministerium in die Geschäftsführung von Toll Collect, wo er u.a. für Compliance zuständig war. Der Zeuge bekräftigte seine Auffassung, dass es unter Compliance-Gesichtspunkten nicht zulässig gewesen wäre, vor Änderung des Geschäftszweckes Ausgaben für die Pkw-Maut zu tätigen. Dies sei bis zu seinem Ausscheiden Ende Februar 2019 jedoch auch nicht geschehen, weshalb kein Compliance-Verstoß vorgelegen habe.

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