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14.09.2020 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 938/2020

Regierung: Lieferkettengesetz wird Engagement nicht verhindern

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass das von der Koalition geplante Lieferkettengesetz das Engagement von deutschen Unternehmen in Entwicklungsländern reduzieren wird. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/22090) auf eine Kleine Anfrage (19/21686) der FDP-Fraktion. Vielmehr solle das Gesetz so angelegt sein, dass Firmen bei „menschenrechtlichen Herausforderungen“ mit ihren Geschäftspartnern und Zulieferern zunächst nach Lösungen suchen, um sozial-ökologische Risiken zu minimieren. Auch die Sorge der Liberalen vor zu viel bürokratischem Aufwand für die Unternehmen versucht die Bundesregierung zu zerstreuen: „Die Berichtspflichten im Rahmen eines Lieferkettengesetzes sollen so aufwandsarm wie möglich für die betroffenen Unternehmen ausgestaltet werden. Synergieeffekte mit bereits etablierten Berichtspflichten sollen - wo dies möglich ist - genutzt werden“, betont die Regierung. Es werde auch sichergestellt, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in angemessener Weise gewahrt bleiben können, heißt es in der Antwort weiter. Mit dem Lieferkettengesetz soll sichergestellt werden, dass Menschenrechte und ökologisch-soziale Mindeststandards in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen eingehalten werden, derzeit befindet es sich noch in der Ressortabstimmung.

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