Investitionen in Kliniken begrüßt
Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten sehen in dem geplanten Investitionsprogramm des Bundes für Krankenhäuser eine sinnvolle und überfällige Initiative. Die Schwerpunkte Digitalisierung und Notfallzentren sind nach Ansicht der Fachleute gut gewählt. Allerdings bezweifeln Sachverständige, dass mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) (19/22126) der Investitionsstau der Kliniken nachhaltig beseitigt werden kann. Die Experten äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Montag über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bund und Länder insgesamt 4,3 Milliarden Euro in die Krankenhäuser investieren. Der Bund stellt drei Milliarden Euro bereit, die Länder sollen 1,3 Milliarden Euro beisteuern.
Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) hat die Coronakrise deutlich gemacht, dass die nötigen Investitionen in die Kliniken nicht länger hinausgezögert werden dürfen. Seit vielen Jahren bestehe eine unzureichende Investitionsmittelfinanzierung der Länder. Der vom Bund vorgesehene Förderbetrag in Höhe von drei Milliarden Euro sei allerdings zu gering und sollte auf fünf Milliarden Euro erhöht werden.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewertete den Zukunftsfonds als sinnvolles Instrument zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in Krankenhäusern. Ein Digitalisierungsschub in den Kliniken sei überfällig. Die Förderung dürfe aber nicht zu einer Verstetigung der teils ineffizienten Strukturen führen. Es müsse ausgeschlossen werden, dass mit dem Zukunftsfonds in nicht notwendige Strukturen investiert werde. Auch dürfe es nicht zu einer Doppelförderung kommen.
Nach Ansicht der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi könnte das Investitionsprogramm wichtige Impulse setzen. Die Länder dürfen aber nicht aus der Investitionsverpflichtung entlassen werden. Verdi sprach sich dafür aus, die Abrechnung über Fallpauschalen (DRG-System) während der Pandemie vollständig auszusetzen. Stattdessen sei ein einfaches System auf der Grundlage des Vorjahresbudgets sachgerecht.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) erklärte mit Blick auf die Coronakrise, die Leistungen vieler Krankenhäuser erreichten voraussichtlich noch bis weit in das Jahr 2021 hinein nicht das bisherige Niveau. Daher müssten auch für das Budgetjahr 2021 besondere Ausgleichsregelungen gelten.