+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

16.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 951/2020

Auswirkungen einer möglichen Insolvenzwelle

Berlin: (hib/MWO) Die Schwere der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Wirtschaftsgeschehen lässt der Bundesregierung zufolge erwarten, dass auch die Zahl der Insolvenzen steigen wird. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/21966) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21664). Dass ein deutlicher Anstieg bislang habe vermieden werden können, sei auf die umfassenden Hilfsangebote - darunter die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht - zurückzuführen, die den Unternehmen zugänglich gemacht worden seien. Angesichts der Vielfalt der Stützungsmaßnahmen und ihrer unterschiedlichen und ineinandergreifenden Wirkweisen sowie des schwer prognostizierbaren zukünftigen Konjunkturverlaufs seien die Auswirkungen des Auslaufens eines Elements dieses Gesamtpakets zur Stabilisierung der Wirtschaft schwer zu ermitteln, schreibt die Bundesregierung weiter. Ein Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten müsse folglich nicht zwangsläufig eine „Insolvenzwelle“ nach sich ziehen. Zudem plane die Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen zu verlängern.

Marginalspalte