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16.09.2020 Petitionen — Ausschuss — hib 952/2020

Qualität der Postdienstleistungen erhöhen

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss spricht sich dafür aus, Qualität und Effizienz bei den Postdienstleistungen flächendeckend zu erhöhen. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag eine Petition, in der die Verschlechterung der postalischen Infrastruktur beanstandet und gefordert wird, dass der weitere Abbau der durch die Deutsche Post AG zu erbringenden Dienstleistungen gestoppt wird, „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen, „soweit Qualität und Effizienz auf den Postdienstleistungsmärkten flächendeckend nicht nur gewährleistet, sondern spürbar erhöht werden“.

In der Petition wird beklagt, dass die Deutsche Post AG (DPAG) seit Jahren kontinuierlich die Preise für ihre Dienstleistungen erhöhe. Besonders drastisch sei dies beim Briefporto erfolgt. Parallel dazu werde der Service immer weiter verschlechtert, was beispielsweise durch das Schließen von Filialen und die Verlagerung der Leistungen auf kleine Einzelhandelsgeschäfte deutlich zu erkennen sei. Die Folge seien Leistungseinschränkungen, Warteschlangen und Platzprobleme in den teils sehr kleinen Räumen sowie eine begrenzte Beratungstätigkeit des angelernten Personals, schreiben die Petenten.

Zudem habe die DPAG damit begonnen, die Anzahl der Briefkästen in Gebieten, in denen diese schon seit Jahrzehnten vorhanden gewesen seien, zu reduzieren. Da die DPAG ein Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge sei, dürften die Leistungen ausschließlich aus monetären Beweggründen nicht weiter abgebaut werden, wird gefordert.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung stellt der Petitionsausschuss zunächst klar, dass nach Artikel 87f des Grundgesetzes (GG) der Bund flächendeckend eine angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen (Universaldienst) zu gewährleisten habe. Dieser Universaldienst werde durch die DPAG als Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost und andere Anbieter erbracht. Ferner weist der Ausschuss darauf hin, „dass die Festlegung der Universaldienstleistungen nach dem Postgesetz der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nachfragegerecht anzupassen ist“.

Was die Situation der Filialen angeht, so wird angemerkt, dass seit der vollständigen Marktöffnung 2008 alle Filialen uneingeschränkt partnerbetrieben werden können, also kein unternehmenseigenes Personal zwingend benötigt werde. Für die Kunden sei es im Ergebnis ohne Bedeutung, wer bei der Bereitstellung von postalischen Universaldienstleistungen Inhaber der Geschäftsräume ist, urteilt der Ausschuss. Partner der DPAG sei mehrheitlich der örtliche Einzelhandel, was eine größere Kundennähe und kundengerechte Öffnungszeiten mit sich bringe. Entscheidend ist, dass in allen Filialen die Produktbereitstellung und die Einhaltung der Qualitätsmerkmale im Sinne der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) erfolge.

Hinsichtlich der Briefkästen sei in der PUDLV geregelt, dass die Kunden in zusammenhängend bebauten Wohngebieten in der Regel nicht mehr als 1.000 Meter zurückzulegen haben, um zu einem Briefkasten zu gelangen. Die Bundesnetzagentur überprüfe fortlaufend die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen.

Der Petitionsausschuss macht des Weiteren darauf aufmerksam, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Novelle des Postgesetzes plane. „Mit der Gesetzesnovelle sollen das Postrecht modernisiert, die Qualität der Postdienstleistungen verbessert, die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern gestärkt und der Wettbewerb auf den Postmärkten gefördert werden“, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass weiterhin überall eine gute Grundversorgung gewährleistet ist.

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