Änderung des Batteriegesetzes passiert Ausschuss
Berlin: (hib/LBR) Einen Gesetzentwurf der BundesregierungŽ(19/19930) zur Änderung des Batteriegesetzes (BattG) hat der Umweltausschuss am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP-Fraktion bei Ablehnung von Linksfraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion angenommen. Oppositionsanträge der Linken zu einem Pfand auf Elektrogeräte und Batterien (19/19642) und der Grünen zum Schließen von Wertkreisläufen (19/20562) lehnte der Ausschuss mehrheitlich ab.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet neben etlichen redaktionellen Änderungen auch die Möglichkeit für öffentlich-rechtliche Versorger, sich an der Rücknahme von Fahrzeug-Altbatterien zu beteiligen. Um, ähnlich wie bei Geräte-Altbatterien, möglichst vollständige Informationen über die Rücknahme und Verwertung von Fahrzeug-Altbatterien zu bekommen, sei es erforderlich, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Daten an das Umweltbundesamt meldeten, heißt es in dem Änderungsantrag. Zudem soll das vorgegebene Sammelziel von 45 auf 50 Prozent erhöht werden.
Künftig soll dem BattG „ein reines Wettbewerbssystem zwischen herstellereigenem Rücknahmesystemen“ zugrunde liegen. Um auch bei den neuen Marktgegebenheiten einen reibungslosen Ablauf der Sammlung und Entsorgung von Geräte-Altbatterien sicherzustellen, werde das BattG an die neuen Gegebenheiten angepasst. Ziel sei es, faire Wettbewerbsbedingungen für alle herstellereigenen Rücknahmesysteme und „einheitliche Anforderungen an die Systeme selbst sowie an die Rücknahme durch die Systeme“ festzulegen, schreibt die Bundesregierung.