AfD: Bundesbank zur Einhaltung deutschen Rechts auffordern
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion spricht sich dafür aus, Negativzinsen zu verbieten und zu erstatten. In diesem Zusammenhang wirft die Fraktion der Deutschen Bundesbank vor, mit ihrem Handeln gegen das Grundgesetz verstoßen zu haben. In einem Antrag (19/22461), der am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion den Bundestag auf, festzustellen, dass der 2014 von der Europäischen Zentralbank (EZB) eingeführte Negativzinssatz für den Einlagezins des Eurosystems nicht vom geldpolitischen Mandat des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken gedeckt gewesen sei. Der Negativzins sei nicht als Zins zu klassifizieren, sondern als Abgabe, begründet die Fraktion. Für die Erhebung einer Abgabe sei das Eurosystem aber nicht ermächtigt. In Umsetzung des Beschlusses des EZB-Rates habe die Deutsche Bundesbank daher „gegen die im Grundgesetz verankerte Eigentumsgarantie verstoßen und Bürgern und Unternehmen ungerechtfertigte Belastungen auferlegt“.
Mit dem Antrag will die Fraktion an die Bundesbank appellieren, Einlagen bei ihr nicht mit Negativzinsen zu belasten. Zudem soll die Bundesregierung die Bundesbank ebenfalls dazu auffordern, deutsches Recht einzuhalten. Die Bundesregierung soll laut Antrag zudem „die Rückerstattung der von der Deutschen Bundesbank unrechtmäßig vereinnahmten Negativzinsen und (Verwahr-) Gebühren in Höhe von 8,2 Milliarden Euro bis Dezember 2019 unverzüglich im Haushalt“ berücksichtigen und den Zahlern erstatten. Auch die Banken sollen aufgefordert werden, „die überwälzten Negativzinsen den Kunden zu erstatten“.