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16.09.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Ausschuss — hib 963/2020

Kompromiss zur Bußgeld-Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP haben während der Sitzung des Verkehrsausschusses am Mittwoch den Kompromissvorschlag zur Bußgeld-Verordnung begrüßt und die Grünen vor einer Blockade im Bundesrat gewarnt. Aufgrund eines Zitierfehlers musste die erst seit April geltende Verordnung außer Kraft gesetzt werden. Darin war unter anderem vorgesehen, dass bei 21 km/h zu viel innerorts und 26 km/h mehr als erlaubt außerorts sofort ein Fahrverbot für einen Monat verhängt werden kann. Zuvor lagen die Grenzwerte bei 31 km/h beziehungsweise 41 km/h. Die Fraktionen der AfD (19/19157) und der FDP (19/19128) hatten daraufhin - noch vor Bekanntwerden der Unwirksamkeit der Verordnung - in Anträgen die Rücknahme der Fahrverbotsregelungen gefordert. Beide Anträge wurden in der heutigen Sitzung abgelehnt.

Der aus Nordrhein-Westfalen stammende Kompromissvorschlag sieht dem Vernehmen nach vor, dass bei Tempoüberschreitungen ab 21 km/h innerorts in Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindergärten schon beim ersten Verstoß ein Fahrverbot verhängt wird. Gleiches solle ab 26 km/h mehr als erlaubt außerorts in Baustellenbereichen auf Autobahnen gelten. Außerdem sollen Bußgelder erhöht werden.

Während der Ausschusssitzung sagte die Vertreterin der SPD-Fraktion, die generalpräventive Abschreckung, die mit der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verfolgt werde und die dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer diene, bleibe auch in dem Kompromissvorschlag erhalten. Damit werde ein Beitrag dazu geleistet, „dass der Straßenverkehr sicherer ist“. Es dürfe nun zu keinen weiteren zeitlichen Verzögerungen kommen, forderte sie.

Der Vertreter der Unionsfraktion erinnerte daran, dass sich in dem derzeit ungültigen Verordnungsentwurf auch zahlreiche Maßnahmen zum Schutz von Radfahrern fänden. Diese müssten auch umgesetzt werden. Das nun vor Kindergärten und Baustellen schärfer kontrolliert werde und höhere Sanktionen gelten sollen, sei richtig und wichtig, befand der Unionsvertreter. Dies dürften die Grünen im Bundesrat nicht blockieren.

Die AfD begrüße es, dass die Bußgeld-Verordnung neu diskutiert werde, sagte der Fraktionsvertreter. Regelungen zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer in der Verordnung seien zu begrüßen. Zentrales Element der Neuregelung sei aber gewesen, das für Autofahrer „kleinste Unachtsamkeiten“ zu drastischen Straßen führen. Auch sei die geplante Bußgelderhöhung „völlig unverhältnismäßig“ gewesen, befand der AfD-Vertreter. Einzelne Verschärfungen, wie etwa an Baustellen, seien hingegen durchaus vorstellbar.

Der Vertreter der FDP-Fraktion machte deutlich, dass auch seine Fraktion viele der geplanten Änderungen bei der StVO-Novelle ausdrücklich begrüßt. Die Kritik habe sich auf das Thema des direkten Führerscheinentzuges konzentriert. Hier sei eine mangelnde Verhältnismäßigkeit zu erkennen. Den Kompromissvorschlag nannte der Fraktionsvertreter einen guten Mittelweg. Er hoffe, dass es im Bundesrat keine Blockade gebe, da sonst der Status quo vor der Novellierung gelten würde, was aus Sicht der FDP „nicht im Sinne der Grünen sein kann“.

Angesichts der Vielzahl an Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr sei der ursprünglich geplante Führerscheinentzug eine absolut angemessene Bestrafung, hieß es von Seiten der Linksfraktion. Wer innerorts 21 km/h zu schnell fahre, mache bewusst etwas falsch, sagte der Fraktionsvertreter. Was die Bußgelderhöhung angeht, so hält er eine lineare Erhöhung nicht für zielführend. Besser sei es, dies einkommensabhängig zu gestalten.

Die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, schon die inzwischen außer Kraft gesetzte Ursprungsfassung sei ein Kompromiss gewesen. 3.000 Verkehrstote pro Jahr, trotz einer immer besseren technischen Ausstattung der Autos, zeugten davon, dass das Verhalten im Verkehr in den letzten Jahren immer rücksichtsloser geworden sei. Daher sei die ursprünglich geplante Strafverschärfung überfällig gewesen.