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16.09.2020 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 964/2020

Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss

Berlin: (hib/MWO) Drei Gesetzentwürfe passierten den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz nach intensiver Diskussion am Mittwoch. Auf seiner 104. Sitzung empfahl das Gremium, das unter Leitung von Heribert Hirte (CDU) tagte, zunächst die Annahme des Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Er sieht vor, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht in den Fällen der Überschuldung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Grüne und Linke stimmten mit den Koalitionsfraktionen für den Entwurf in geänderter Fassung. Gegen die Annahmeempfehlung des Ausschusses stimmten AfD und FDP.

Die FDP bemängelte unter anderem, dass bei einer Überschuldung nicht zwischen Wirtschafts- und COVID-Krise unterschieden werde. Für die Union und die SPD ist entscheidend, dass Zahlungsunfähigkeit kein Grund mehr für die Aussetzung sein soll. In einem Änderungsantrag wird klargestellt, dass privilegierte Darlehen wie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) von der Regelung unberührt bleiben. Die Grünen schlugen unabhängig von ihrer Zustimmung vor, keine weiteren Verlängerungen zu beschließen, sondern gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss einen gänzlich neuen Weg zu gehen. Dies wurde von der Linksfraktion unterstützt. Die AfD lehnte den Entwurf unter Hinweis auf eine sich entwickelnde Insolvenzwelle ab.

Weiter votierte der Ausschuss mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, Linken und AfD sowie gegen die Fraktionen der Grünen und der FDP für die Annahme des

Gesetzentwurfs von Union und SPD zur Verlängerung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) (19/20599). Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine Reform des KapMuG (19/17751) wurde abgelehnt. Zu beiden Vorlagen hatte in der vergangenen Woche eine Anhörung stattgefunden, bei der die Sachverständigen eine Verlängerung des Gesetzes befürworteten, aber gleichzeitig eine Entfristung forderten und sich darüber hinaus für eine umfassende Reform aussprachen. Die Grünen regten an, grundsätzlich neu über den kollektiven Rechtsschutz nachzudenken. Aus der Koalition hieß es, dass der weitere Weg offen sei. Es gebe Nachsteuerungsbedarf, dies sei aber wegen des Termins 30. September nicht zu schaffen gewesen. Die Anhörung habe jedoch gute Anregungen gebracht.

Schließlich empfahl der Ausschuss ebenfalls mit den Stimmen der Koalition und den Grünen, gegen AfD und Linke und bei Enthaltung der FDP die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG) (19/18791, 19/19369). Ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Überschrift „Wohnungseigentum selbstbestimmt und praktikabel gestalten“ (19/18955) wurde abgelehnt. Bei einer öffentlichen Anhörung zu den beiden Vorlagen im Mai hatten die Sachverständigen eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen gemacht. Schwerpunkte des Gesetzentwurf sind der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, die Vereinfachung der Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage, erweiterte Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Bei der Diskussion im Ausschuss ging es besonders um den letzten Punkt. Bei der umstrittenen Stellung des Verwalters wurde aus der Sicht der Koalitionsfraktionen eine gute Lösung gefunden. Die FDP sagte voraus, dass die Rolle der Verwalter noch die Gerichte beschäftigen werde. Die Grünen verwiesen auf die im Ergebnis der Anhörung vorgenommenen Verbesserungen, jedoch komme der Klimaschutz zu kurz. Die Linken sehen der Schutz von selbstnutzenden Wohnungseigentümern geschwächt. Der Bundestag berät am Donnerstag und Freitag abschließend über die drei Gesetzentwürfe.

Ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Modernisierung des Rechtsdienstleistungsrechts (19/9527) wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Thema (19/16884). Hier entzündete sich die Diskussion am Wettbewerb zwischen Rechtsanwälten und neuen Anbietern mit rein wirtschaftlichem Interesse, der Auswirkungen auf das anwaltliche Berufsrecht haben könnte. Der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange (SPD) verwies auf einen aktuell vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsrechts , das Anfang nächsten Jahres in Kraft treten solle. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Das Recht zu wissen - EU-Richtlinie für Transparenz- und Sorgfaltspflichten in der Textilproduktion“ (19/9269). Von der Koalition hieß es, dass ein entsprechender Gesetzentwurf in Arbeit sei. Ferner befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und anderen Vorlagen, bei denen er nicht federführend ist.

Den Abschluss der Sitzung bildete ein Gespräch der Abgeordneten mit dem Vizepräsidenten von Eurojust und Nationalem Mitglied für Deutschland, Klaus Meyer-Cabri. Meyer-Cabri umriss die Aufgaben der EU-Agentur zur Koordination grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene und sprach über die Tätigkeit des Deutschen Büros bei Eurojust, die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Arbeit der Agentur sowie über deren Finanzierung. Der Anteil an deutschen Fällen steige ständig, und sein Büro mache mehr für die deutsche Staatsanwaltschaft als je zuvor, sagte Meyer-Cabri. Erforderlich sei eine stärkere Digitalisierung. Staatssekretär Lange erklärte, Eurojust leiste einen wichtigen, unverzichtbaren Beitrag zur Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität. Die Agentur schmälere die Rolle der Europäischen Staatsanwaltschaft nicht, beide Stellen würden sich ergänzen.