Vereinbarung zu Kirchenasyl
Berlin: (hib/STO) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll nach dem Willen der AfD-Fraktion „die mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche am 24. Februar 2015 getroffene Vereinbarung zum Kirchenasyl“ mit sofortiger Wirkung beenden. In einem Antrag (19/22546), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) auf, gegenüber dem Bamf eine entsprechende Weisung zu erteilen.
Wie die Fraktion in der Begründung ausführt, tritt das Bamf auf Grundlage der genannten Vereinbarung in eine erneute Einzelfallprüfung ein und erzeugt dadurch ein rechtliches Abschiebungshindernis. Aufgrund dieser Vereinbarung sei es möglich, dass Ausländer, deren Abschiebung bereits angeordnet worden ist und die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, gleichwohl in Deutschland verbleiben können. Im Ergebnis werde durch diese Vereinbarung „die Rechtsdurchsetzung vereitelt, weil die Ausländerbehörde auf Weisung der Regierung und des Bamf bewusst auf die Vollziehung der Abschiebung verzichtet“.