AfD gegen Verkehrsverbote für Motorräder
Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, der im Bundesrat am 15. Mai 2020 auf Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen angenommenen Entschließung „zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm“ nicht zu entsprechen. In einem Antrag (19/22553), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, verlangen die Abgeordneten stattdessen von der Regierung, sich dafür einzusetzen, „dass sich Lärmimmissionsgrenzwerte für Motorräder immer an den realen physikalischen sowie nach dem Stand der Technik erreichbaren Gegebenheiten eines Verbrennungsmotors und seiner jeweiligen Leistung orientieren“.
In der Entschließung des Bundesrates wird die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem aufgefordert, sich bei der EU-Kommission für strengere Lärmemissionswerte durch Verschärfung der in der EU geltenden Grenzwerte bei der Genehmigung und Zulassung neuer Motorräder einzusetzen. „Dabei hält der Bundesrat eine Begrenzung der Geräuschemissionen auf einen maximalen Grenzwert von 80 dB(A), der über alle Betriebszustände einzuhalten ist, für zielführend“, schreibt die AfD-Fraktion. Darüber hinaus werde die Bundesregierung aufgefordert, eine Halterhaftung, bei der das Schuldprinzip nicht zur Anwendung kommt, zu prüfen sowie Motorradfahrern das Führen eines Fahrtenbuchs aufzuerlegen, sofern der Fahrer bei einem Verstoß nicht ermittelbar ist. Auch sehe der Bundesrat dringenden Handlungsbedarf, zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen für Motorräder zu ermöglichen, und wolle den Umstieg auf Motorräder mit Alternativantrieben wie dem Elektroantrieb fördern lassen.
Die AfD-Fraktion hält dies für einen „Generalangriff auf alle Motorradfahrer, der lediglich auf ein denkbares Fehlverhalten einiger weniger gestützt wird, die sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten oder ihre Fahrzeuge in Bezug auf Lärmimmissionen manipuliert haben“. Erkennbar handle es sich bei der Initiative des Bundesrates um ein „rein ideologisch motiviertes verschleiertes Verbot für Motorräder mit Verbrennungsmotor“, was auch die einseitige Bevorzugung von Elektro-Motorrädern, losgelöst von tatsächlichen Lärmemissionswerten, in der Entschließung des Bundesrats zeige, heißt es in dem Antrag.