Flächenhafte Parkraumbewirtschaftung
Berlin: (hib/HAU) Das Parken mit Kraftfahrzeugen soll nach den Vorstellungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig innerorts im Regelfall nur dort erlaubt sein, wo dies beispielsweise durch Bodenmarkierungen konkret gekennzeichnet ist. In einem Antrag (19/22497) mit dem Titel „Parkraummanagement zu einem wirkungsvollen Handlungsfeld der Verkehrswende entwickeln - Umweltfreundliche Mobilität und mehr Aufenthaltsqualität in Städten“ wird die Bundesregierung von der Fraktion außerdem aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung flächenhafter Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet so zu vereinfachen, „dass Kommunen mehr Handlungsspielraum bekommen und beispielsweise die gutachterliche Nachweispflicht über vorhandenen Parkdruck als Voraussetzung für die Anordnung von Parkraumbewirtschaftung abgeschafft wird“.
Parkraumbewirtschaftung, so heißt es zur Begründung, könne nur gerecht und wirksam sein, wenn sie möglichst flächendeckend eingeführt werde. „Werden nur einzelne Zonen ausgewiesen, weichen Autofahrer in andere Stadtgebiete aus und vergrößern dort möglicherweise die angespannte Verkehrslage“, schreiben die Grünen.