AfD will Änderung des Grundgesetzes
Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt (19/22544). Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass für die Übernahme des Amtes des Bundesministers das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit gesetzlich nicht geregelt ist. Ebenfalls gesetzlich nicht geregelt sei das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit für das Amt des Bundeskanzlers. Zur Lösung des Problems sollen laut Entwurf die generellen Voraussetzungen der Wählbarkeit, also die Deutscheneigenschaft nach Artikel 116 des Grundgesetzes und das Wahlrecht zum Bundestag, auf die Wahl des Bundeskanzlers und auf die Ernennung der Bundesminister gesetzlich ausdrücklich für anwendbar erklärt werden. Gleichzeitig sollen beide Ämter nur von Personen besetzt werden dürfen, die mindestens zwanzig Jahre in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz gehabt hatten.