PEPP-Programm nicht von Urteil betroffen
Berlin: (hib/HLE) Aktuelle geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) wie das Pandemic Emergency Purchases Programme (PEPP) waren nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2020. Das Urteil habe sich vielmehr auf das Public Sector Purchase Programme (PSPP) bezogen, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22022) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21717). Zum PSPP sei der Deutsche Bundestag am 2. Juli 2020 im Einklang mit der zuvor mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen übermittelten Einschätzung zur Schlussfolgerung gekommen, dass die Darlegung der EZB zur Durchführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nachvollziehbar sei.