Reform des Personengesellschaftsrechts
Berlin: (hib/MWO) Um die Reform des Personengesellschaftsrechts geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/22333). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob das Bundesministerium der Finanzen an der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts aktiv beteiligt oder seine aktive Beteiligung in der Zukunft geplant ist. Wie die Fragesteller schreiben, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Kommission eingesetzt, um das Recht der Personengesellschaften zu reformieren. Der Reformentwurf der Expertenkommission, der sogenannte Mauracher Entwurf, sei im April 2020 veröffentlicht worden. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Folgen der gesellschaftsrechtlichen Reform blieben nach Ansicht der Fragesteller aber noch einige Fragen offen, die zur Planungs- und Rechtssicherheit von betroffenen Personengesellschaften dringend geklärt werden müssten.