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21.09.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 982/2020

Rechtshilfe-Abkommen mit Hongkong

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine Kündigung oder Suspendierung des Abkommens über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong. Das geht aus der Antwort (19/22136) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/21599). Diese hatten darauf verwiesen, dass das chinesische „Gesetz zum Schutz der nationalen Sicherheit in Hongkong“ eine Verletzung des Prinzips „Ein Land, zwei System“ darstelle.

Das Abkommen über die gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen mit der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong enthalte keine Automatismen, schreibt die Bundesregierung. Es räume jeder Vertragspartei vielmehr ausdrücklich die Möglichkeit ein, die Rechtshilfe im Einzelfall zu verweigern. Geprüft werde bei jedem Ersuchen sehr sorgfältig, ob es im konkreten Einzelfall geboten sei, die Rechtshilfe zu verweigern. „Bei dieser Prüfung wird die Bundesregierung jeweils die besondere Situation berücksichtigen, die durch das Inkrafttreten des Sicherheitsgesetzes in der Sonderverwaltungsregion Hongkong entstanden ist.“

Ein weiteres Abkommen mit der Regierung der Sonderverwaltungszone Hongkong über die Überstellung flüchtiger Straftäter hat die Bundesregierung nach eigenem Bekunden als Reaktion auf den Erlass des sogenannten Sicherheitsgesetzes im August mit sofortiger Wirkung suspendiert.

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