Behörde kontrolliert Krankenkassen
Berlin: (hib/PK) Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) geht nach Angaben der Bundesregierung nach eigenem Ermessen allen Hinweisen auf ein rechtswidriges Verhalten von beaufsichtigten Krankenkassen im Zusammenhang mit psychotherapeutischen Behandlungen nach. Der Behörde liege die kritische Stellungnahme des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) über Einmischungen der Krankenkassen auf laufende Therapieverfahren vor, heißt es in der Antwort (19/22342) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/21915) der Linksfraktion.
Das BAS sei eine selbstständige Behörde und nehme ihre Aufgaben in eigener Zuständigkeit wahr. Es führe die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Das sind jene Kassen, deren Zuständigkeitsbereich mehr als drei Bundesländer umfasst.