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21.09.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 986/2020

Autobahnbaustellen von mehr als zwölf Kilometern „vertretbar“

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/22095) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21809) zur „Länge von Autobahnbaustellen“ auf neuere Studien, die nahe legten, „dass bei Sicherstellung ausreichender Behelfsfahrstreifenbreiten aus verkehrspsychologischer Sicht auch Arbeitsstellenlängen von mehr als zwölf Kilometern vertretbar sind“. Beispiele aus der Praxis würden dies bestätigen.

Der Leitfaden zum Arbeitsstellenmanagement auf Bundesautobahnen, so heißt es in der Antwort weiter, sei von einem Bund/Länder-Arbeitskreis unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitet und vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2011 veröffentlicht worden. Eine im Vorfeld von Hessen Mobil in Auftrag gegebene wissenschaftliche Begleituntersuchung einer etwa zehn Kilometer langen Arbeitsstelle sei zu dem Ergebnis gekommen, dass überlange Arbeitsstellen empfohlen werden können, sofern gewährleistet sei, dass regelkonforme Behelfsfahrstreifenbreiten und wenige unterschiedliche Verkehrsführungen - verbunden mit Verschwenkungen, Querschnittsänderungen und ähnlichem - vorliegen. Es sei mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zu rechnen, da weniger Einrichtungsphasen und Verkehrsführungen notwendig würden, schreibt die Regierung. „Ein negativer Einfluss der Arbeitsstellenlänge auf die Verkehrssicherheit konnte nicht festgestellt werden, so dass der Bund/Länder-Arbeitskreis eine Anwendung dieser Erkenntnisse für Arbeitsstellen bis zwölf Kilometer Länge empfahl“, heißt es in der Antwort.

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